Die Auftragsgrundlage der Verbandsarbeit sind die §§ 11, 12, 73, 74 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VII).
Zielgruppe sind die Mitgliedsvereine des Jugendring Oberlausitz e.V., Haupt- und ehrenamtliche Tätige in der Jugendarbeit und sonstige Träger.