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Partnerschaften für Demokratie in der Stadt Görlitz

AKTIONS- UND INITIATIVFONDS

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) stellt jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen der Partnerschaft für Demokratie gefördert werden können. Außerdem wird der Fonds aus Mitteln des Landespräventionsrates Sachsen mitfinanziert.

Einmal im Jahr werden diese Mittel ausgeschrieben und Antragstellende können sich über das unten stehende Formular darum bewerben.
Eine Antragsberatung bei der Koordinierungs- und Fachstelle ist für das Jahr 2021 für neue Antragstellende verpflichtend.
Kontakt: y.vardic@neisse-pfd.de

Antragsmodalitäten Aktionsfonds

Ab sofort können Projekte aus dem Initiativ- und Aktionsfonds für den Zeitraum 01.03.2021 – 31.12.2021 mit einer Förderung bis zu 10.000,00 € beantragt werden. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.

Der Antrag auf Zuwendung muss unterschrieben in digitaler Form bei der Fach- und Koordinierungsstelle bis zum 31.01.2021 eingegangen sein.

 

Fördergegenstand
Es können Projekte aus dem Initiativ- und Aktionsfonds für den Zeitraum 01.03.2021 – 31.12.2021 mit einer Fördersumme bis zu 10.000,00 € gefördert werden. Die Förderung kann nur für Projekte beantragt werden, die bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.

Die aktuelle Zielpyramide, welche als inhaltliche Orientierung für die Antragstellung dient, finden Sie auf  https://goerlitz.neisse-pfd.de/foerdermoeglichkeiten .

Wichtigste Grundsätze im Überblick:

  • Das Projekt orientiert sich an den in der Zielpyramide erarbeiteten Mittler- und Handlungszielen.
  • Träger können beantragen, die in der Stadt Görlitz präsent sind.
  • Das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich.
  • Das Projekt gilt spätestens mit Ablauf des 31.12.2021 als abgeschlossen und beendet.

Antragsstellung
Für eine obligatorische Antragsberatung bei neu beantragenden Projektträgern wenden Sie sich bitte direkt an die externe Koordinierungs- und Fachstelle, Yasmin Vardić. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge von neuen Antragssteller*innen berücksichtigt werden können, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben.

Folgende Unterlagen sind fristgerecht im Original einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
  • aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Der Antrag auf Zuwendung muss unterschrieben in digitaler Form bei der Fach- und Koordinierungsstelle bis zum 31.01.2021 eingegangen sein. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können im Rahmen des Verfahrens nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsberatung
Für erstmalige Antragsteller*innen ist eine Projektberatung verpflichtend. Nehmen Sie hierfür vor einer Antragsstellung Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle auf. Sie unterstützt Sie bei Fragen zur Antragsstellung, der Projektplanung und -durchführung.

Projektträger
Als Projektträger kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Antragsberechtigt sind somit Initiativen, Vereine, Verbände, Netzwerke, Träger der Jugendhilfe sowie Bildungsträger, die in der Stadt Görlitz präsent sind. Auch Initiativen, die keine juristischen Personen sind, können gefördert werden. Im Einzelfall beraten wir Sie dazu gern.

Fördergrundsätze
Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben. Die Förderhöchstgrenze für Einzelprojekte ist auf 10.000 Euro begrenzt. Projektideen, in die Eigen- und/oder Drittmittel mit einfließen, sind ausdrücklich erwünscht.

Auch nach dem 31.01.2020 ist es grundsätzlich möglich, Projekte einzureichen. Diese werden dann ad hoc durch das Begleitgremium bewertet und entsprechend zur Förderung empfohlen. Allerdings besteht bei allen unterjährigen Projekteinreichungen eine Beschränkung der Förderhöhe auf maximal 2.000 Euro.  

Nicht gefördert werden können:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen;
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gehören und der Art nach von dort gefördert werden können;
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jungendwerkes (DPJW) gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Sollten Projekte schon zum Anfang des Jahres starten wollen, sollten Sie das Projekt unbedingt noch mit Posteingang 2020 bei der Stadtverwaltung (Amt 40, Partnerschaft für Demokratie) einreichen mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn. Damit erfolgt automatisch die Genehmigung für einen förderunschädlichen Maßnahmebeginn. Projektkosten die vor der Projektauswahl anfallen, können dann bei einer etwaigen Auswahl des Vorhabens mit abgerechnet werden. Das Risiko der Förderentscheidung bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides bleibt jedoch davon unberührt.

Alle Formulare findet ihr unter diesem Link

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