Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen wurde im Jahr 1993 vom Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts gegründet. Am Anfang stand die Idee, eine starke und fachlich unabhängige Institution zur Förderung von Wissenschaft und Kultur zu etablieren, um sächsische Kunst und Kultur in ihrer Breite zu fördern.
Die Kulturstiftung hat ihren Sitz in Dresden. Ihre Ziele sind die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, die nachhaltige Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur und die Pflege des kulturellen Erbes sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses.
Zielgruppe: gesamte Gesellschaft
Themen/Schwerpunkte:
Förderbetrag: 50% - 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antragsteller: jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
Antragstellung: schriftlich mit gesondertem Antragsvordruck
Antragsfristen: 01.03. und 01.09.
weitere Infos unter: www.kdfs.de