Die Auftragsgrundlage der Verbandsarbeit sind die §§ 11, 12, 73, 74 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Zielgruppe sind die Mitgliedsvereine des Jugendring Oberlausitz e.V., haupt- und ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit, Jugendvereine und sonstige Träger.
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Jugendring Oberlausitz e.V.
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