Ihr habt einen Raum/Club, in dem ihr euch aufhaltet und/oder den ihr selbst gestalten wollt? Euch stehen nicht oder nur bedingt die Mittel zur Verfügung, das Finanzielle selbst zu stemmen? Durch die Kleinprojekteförderung des Landkreises Görlitz könnt ihr auch die Räume und Betriebskosten eures Jugendclubs oder eurer Jugendgruppe zum Teil fördern lassen.
Hier geht`s zu unserem Erklärvideo:
#NETFLEX pres. Jugendclubförderung im Landkreis Görlitz - YouTube
Höhe der Förderung (Rahmenrichtlinie § 6 (3)
Durch die Förderung könnt ihr Zuschüsse (finanzielle Mittel) zu den Bewirtschaftungskosten (z.B. Miete, Strom, Kaffemaschine) zur Unterhaltung eurer Jugendräume erhalten. Bei dieser Art von Förderung können bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, jedoch maximal 1.400,00 € (also 2.800 € Gesamtkosten) gefördert werden. Die Förderdauer beträgt stets ein Jahr. Für eine weitere Förderung muss jeweils ein neuer Antrag gestellt werden. (Fallen eure Kosten im laufenden Jahr unerwartet geringer aus empfiehlt sich die Kontaktaufnahmen mit dem Jugendamt und ein etwaiger Änderungsantrag.)
Voraussetzungen
Gefördert werden können Vereine, Initiativen und Gruppen, die ihren Sitz im Landkreis Görlitz bzw. eine Außenstelle im Landkreis Görlitz haben. Es muss wenigstens ein*e ausgebildete*r Jugendleiter*in (in Besitz einer gültigen Jugendleitercard) oder Pädagog*in in eurer Jugendgruppe oder eurem Jugendclub dabei sein. Ist dies nicht der Fall, könnt ihr euch zum Beispiel zur Jugendleiter*innenschulung bei uns anmelden (https://www.jugendring-ol.de/index.php?article_id=20).
Außerdem wäre es gut, wenn eure Gruppe bzw. die Menge an jungen Menschen, die Zugang zu eurem Raum haben sollen, mindestens 10 Personen umfasst.
Darauf müsst ihr während der Förderung achten
Dass der Raum:
- mit seinen Angeboten grundsätzlich allen Jugendlichen offen steht,
- regelmäßige und öffentlich bekannte Öffnungszeiten besitzt,
- einen sichtbaren Aushang zum Jugendschutzgesetz (JuSchuG) hat,
- eine aushängende Hausordnung vorweist,
- das JuSchuG und die öffentliche Polizeiordnung einhält,
- einen von Clubmitgliedern gewählten Vorstand bzw. Clubrat besitzt,
- einen festgelegten Verantwortlichen jeweils für Schriftwechsel, Ordnung und Sicherheit sowie Finanzen hat.
- notwendige Versicherungen (in der Regel eine Haftpflichtversicherung) vorweisen kann (Hinweis: auch hier können wir euch bei Bedarf gern unterstützen)
- das Demokratieverständnis verwirklicht (Erklärung: Damit ist gemeint, dass Entscheidungen gemeinsam und nicht durch eine oder Einzelpersonen über die anderen hinweg entschieden werden. Auch, dass Besucher*innen der Räume Chancen bekommen, sich zu äußern und einzubringen. Meinungsfreiheit und Diskriminierungsfreiheit gehören ebenso zum Demokratieverständnis. Lediglich Einstellungen, welche sich gegen das Grundgesetz, die Menschenwürde und Menschenrechte richten, müssen aus den Räumen ausgeschlossen werden.
Förderinhalte
Im Folgenden listen wir euch kurz auf, welche Kosten ihr durch einen Antrag beim Landkreis Görlitz fördern lassen könnt. Dabei ist zu beachten, dass alle Kosten im direkten Zusammenhang mit euren Räumen und den damit verbundenen Tätigkeiten stehen müssen.
- Miete/Pacht und Mietnebenkosten
- Reinigungsmaterial (Erläuterung: Darunter sind Kosten für die Reinigung der im Projekt geförderten Räume zu verstehen. Ebenso können Verbrauchsmaterialien für den Sanitärbereich abgerechnet werden.) und z.B. ehrenamtliche Reinigungsleistungen die ihr Eigenleistung darstellen könnt
- Versicherungen (Hinweis: Die Kosten für Versicherungen werden anerkannt, wenn sie mit dem Projekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen und zwingend zum Betreiben der Einrichtung notwendig sind. Sie müssen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllen.)
- laufende Unterhaltung der Räume (Darunter verstehen sich Kosten für Wartungsarbeiten, Reparaturen und die Anschaffung von “geringwertigen Wirtschaftsgütern” (GWG). Außerdem beinhaltet dieser Punkt Materialien sowie Leistung zum Erhalt der angemieteten Räume, z.B. Farbe, Leuchtmittel, anderes Klein- und Verbrauchsmaterial. GWG sind Anschaffungen wie z.B. Kaffeemaschinen, Kleinmöbel o.ä. bis zum Einzelwert der Gegenstände von 800,00 € (netto).) Darüber hinaus ist es auch hier möglich z.B. die gemeinsame Clubrenovierung als ehrenamtliche Eigenleistungen darzustellen.
Antragsverfahren
Zuwendungen werden grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Für den Antrag sind die einheitlichen Antragsformulare zu verwenden. Die Formulare findet ihr am Ende des Textes als PDF zum Download. Der Antrag ist vollständig und rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Verwaltung des Jugendamtes einzureichen.
Der Antrag auf Förderung der Unterhaltung von Räumen ist bis spätestens zum 15.11. des Vorjahres der Förderung bei der Verwaltung des Jugendamtes zu stellen.
Dem Antrag muss eine Projektskizze/Projektbeschreibung zugrunde liegen, die mindestens folgende Aussagen enthält:
- Eine kurze Vorstellung wer ihr als Jugendclub/-gruppe seid
- Zielstellung des Projektes (Was wollt ihr erreichen? Sicherlich erst einmal, euren Jugendclub zu gestalten oder zu betreiben. Hier könnt ihr z.B. schreiben, dass ihr Geld für die Unterhaltung eurer Räume benötigt, dass ihr einen Freiraum für junge Menschen erhalten/schaffen und Jugendkultur einen Ort bieten wollt.)
- Form der Beteiligung der jungen Menschen/ Mütter/ Väter/ andere Erziehungsberechtigte (Hier könnt ihr beschreiben, wie ihr Entscheidungen in eurer Gruppe trefft und ob neue Menschen mit einbeziehen wollt oder z.B. auch mit Anwohner*innen in Kontakt treten und sie über euer Vorhaben informieren wollt.)
- Darstellung der Inhalte und der methodischen Umsetzung (Beschreibt, was in euren Räumen passieren soll. Gibt es einen Kicker? Wird Musik gespielt? Werden Menschen künstlerisch tätig? Vielleicht sogar Diskussions- und Themenabende? Werden Hobbys gemeinsam ausgeübt?)
- Dauer und zeitlicher Ablauf des Projektes, fachliche Begleitung entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte? Die Beantragung von Jugendräumen erfolgt in der Regel für ein Kalenderjahr. Als fachliche Begleitung gebt ihr hier an, wie viele Menschen aus eurer Gruppe eine Juleica-Schulung absolviert und damit eine gültige Jugendleitercard besitzen. Diese Jugendleitercards müsst ihr auch als Nachweis (als Kopie) in den Anhang eures Antrages packen. Neben der JuLeiCa genügt auch eine andere pädagogische Ausbildung (z.B. abgeschlossene Erzieher*innenausbildung oder ein passendes Studium).
- Leitung des Projektes (Hier könnt ihr Gruppensprecher*innen, Vereinsvorstand, Clubrat oder Personen mit Jugendleitercard angeben und beschreiben, wie diese Entscheidungen fällen, wie oft sie sich treffen und wie sie gewählt werden.
- Teilnehmer*innenzahl aus dem Landkreis Görlitz (Hier schreibt ihr, wie viele Menschen aus eurer Gruppe aus dem Landkreis Görlitz kommen, also hier wohnen. Das müsst ihr nicht genau abzählen. Schaut eher, wie viele Menschen im Schnitt zu euren Treffen, Besprechungen oder in eure Räume kommen.)
- Mitgliederzahl und Alter der Mitglieder bei Gründung eines Jugendclubs? (Ihr müsst nicht alle Menschen nach Alter aufzählen, es reicht eine Altersspanne anzugeben (z.B. 15 - 21 Jahre). Die Mitgliederzahl bezieht sich auf die Anzahl der Mitglieder eures Jugendclubs.
Zur Einreichung eures Antrages sollt ihr einfach die Excel Antragsmaske des Landkreises Görlitz verwenden. In ihr seht ihr auch, welche Anhänge ihr noch benötigt und könnt außerdem gleich euren Kosten- und Finanzierungsplan in eine fertige Tabelle eintragen. Allerdings werden nicht unbedingt alle geforderten Anhänge auf euch zutreffen. Nicht zutreffende könnt ihr einfach weglassen. Wir haben die Maske gleich hier für euch zum Download bereitgestellt.
Die Tabelle für den Kosten- und Finanzierungsplan haben wir als Muster bereits ausgefüllt. Die Zahlen und Posten könnt ihr einfach durch eure eigenen ersetzen. Außerdem haben wir bei den Anlagen jene fett markiert, welche in der Regel auf euch zutreffen und ihr einreichen müsst.