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Live Streaming

Live (Musik) Streaming auf YouTube, Facebook und Twitch

Was sagt eigentlich die GEMA dazu?

Wenn es darum geht, Musik auf online Videodiensten wie YouTube oder Twitch zu verwenden, ist die Rechtslage nach wie vor nicht abschließend geklärt. Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht und bei der GEMA nachgefragt.

Die GEMA, was oder wer ist das überhaupt?  Die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” vertritt in Deutschland die Rechte von Musikschaffenden. Sie verwaltet laut Wikipedia in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 68.000 Mitgliedern (Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaber*innen aus aller Welt (Stand 2018).

Nach Auffassung der GEMA sind beim Verwenden von Musik in Live Streams nicht die einzelnen Nutzer*innen zuständig. Für die Abführung der Lizenzgebühren (GEMA-Gebühren), um die Musik nutzen zu können, sind  die Plattform-Betreibenden (z.B. Youtube und Twitch) selbst verantwortlich.

Zwischen der GEMA und YouTube gibt es daher bereits ein Abkommen. So werden die Kosten für die rechtlich abgesicherte Wiedergabe auf YouTube von der Plattform selbst an die GEMA gezahlt. Bei Facebook ist dies laut Aussage des GEMA-Mitarbeiters ähnlich geregelt.*

“Für alle Nutzungen, bei denen die Inhalte mit GEMA-Werken über Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. öffentlich zugänglich gemacht werden, rechnen wir die Vergütung derzeit mit der Betreiberin der jeweiligen Plattform direkt ab. Anmeldung und Lizenzerwerb bei der GEMA durch den Uploader sind nicht erforderlich.”

Zu Twitch kann (zum Zeitpunkt unserer Recherche) gesagt werden, dass es noch keine festen Regelungen oder Vereinbarungen gibt, da sich die GEMA noch mit der Plattform in Verhandlungen befindet. Daher ist die Rechtslage hier vorerst ungeklärt.

“Leider ist die derzeit bestehende Rechtslage zur Verantwortlichkeit für Inhalte auf Onlinevideodiensten nicht abschließend geklärt. Nach unserer Rechtsauffassung ist in erster Linie Twitch Lizenzschuldner für alle Musiknutzungen, die auf dem Dienst stattfinden. Wir befinden uns dazu momentan mit Twitch in Gesprächen.”

In den AGB’s von Twitch steht dazu, dass “es ist nicht zulässig [ist] Musik, die dir nicht gehört, in deine Streams oder VODs (frühere Übertragungen, frühere Premieren, Highlights, Clips und Uploads) auf Twitch zu integrieren".

Diese Ausnahmen sind:

  • “Musik, die dir gehört”
  • ”für dich lizensierte Musik”
  • Darbietungen im Rahmen einer “Twitch-Sings Performance”
  • wenn dies anderweitig gesetzlich zulässig ist

Genauere Aussagen werden dazu noch in den Community Guidelines von Twitch beschrieben. (https://www.twitch.tv/p/de-de/legal/community-guidelines/music/)

Allerdings ist die Absicherung des Urheberrechts durch die GEMA nicht alles, worauf ihr achten solltet. Bei der Verwendung von Originalaufnahmen (z.B. Mitschnitte von Konzerten) fallen theoretisch nochmal Extrakosten an. In diesem Fall wären beim Musiklabel Lizenzen im Rahmen des Leistungsschutzrechtes und beim Musikverlag Lizenzen im Rahmen des Filmherstellungsrechtes einzuholen.**

Ähnliches gilt auch für nicht musikbezogene Inhalte in Videos, z.B. Ausschnitte aus Filmen. Hier gibt es je nach Land ganz eigene Regeln für die Wiedergabe, Nutzung und Bearbeitung visueller Inhalte. Über diese müsstet ihr euch informieren, bevor ihr die Inhalte nutzt, sonst droht euch z.B.  eine Sperrung eures YouTube-Kontos.

Rechteinhaber*innen können weiterhin - auch im internationalen Kontext - stets Videos oder Livestreams sperren lassen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Inhalte dort verwendet bzw. präsentiert werden. Um dies zu vermeiden, könnt ihr die Rechteinhaber persönlich kontaktieren und entweder:

1. von ihnen direkt die Lizenzen zur Verwendung der Inhalte erwerben oder aber

2. darum bitten, auf eine Whitelist (weiße Liste) gesetzt zu werden. (Dies würde bedeuten, dass man die angefragte Musik im jeweiligen Kontext frei wiedergeben darf.)

Good to know:

  • Die Einbettung von YouTube Videos auf der eigenen Internetseite sei allerdings kein Sonderfall - hier gelten die oben genannten Abmachungen zwischen GEMA und YouTube.
  • Es verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Spotify, Musik der Plattform in Livestreams laufen zu lassen. Allerdings wird dies momentan weder von Spotify selbst, noch von den Streaming-Plattformen im laufenden Betrieb kontrolliert.*** 

Anmerkungen

*Die GEMA nimmt lediglich die Rechte für Abrufe aus Deutschland wahr. Daher kann es trotz alledem zu Komplikationen kommen, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Ländern verwendet werden, in denen keine ähnlichen Abmachungen bestehen, die Rechtslage eine vollkommen andere ist oder die Verwendung gänzlich untersagt ist.

** Hier werden die genannten Rechte noch einmal erklärt:

Leistungsschutzrecht 

http://www.musikgutachter.de/leistungsschutzrechte.html

http://www.backstagepro.de/thema/die-basics-zu-urheberrecht-leistungsschutzrecht-und-nutzungsrechten-beim-musikmachen-2018-06-15-nPVRd4jmhd

Filmherstellungsrecht

https://www.gema.de/musikurheber/repertoire/filmherstellungsrecht/

umfangreiche Zusammenfassung zum Thema Urheberrecht

https://www.urheberrecht.de/musik/

*** Hier geht es zu den verschiedenen Nutzungsbedingungen der Plattformen

Twitch

https://www.twitch.tv/p/de-de/legal/terms-of-service/

Spotify

https://www.spotify.com/de/legal/end-user-agreement/

ergänzender Quellen Hinweis

Die meisten der hier genannten Informationen stammen aus einem persönlichen Mail-Verkehr zwischen uns und einem Mitarbeiter der GEMA. Auf diese Korrespondenz berufen wir uns in der Richtigkeit unserer Aussagen.

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