Ab dem 01.01.18 gilt ein neu verhandelter GEMA-Tarif für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - also auch für ehrenamtliche Jugendclubs und -vereine sowie Jugendkultureinrichtungen. Ende November hat die GEMA begonnen, die Verträge mit dem bisherigen Tarif WR-OKJE zu kündigen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen ein Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA angeboten. Hiermit wollen wir euch ein paar nähere Informationen geben.
Warum hat die GEMA den Tarif WR-OKJE gekündigt?
Laut GEMA wurde im bisherigen Tarif der Grundsatz der Gleichbehandlung der Nutzer nicht beachtet, da mit dem Pauschaltarif WR-OKJE ein Nutzer eine unbegrenzte Zahl von Veranstaltungen pro Jahr durchführen konnte, ohne dass es zu einer höheren Abrechnung über die größere Zahl der Veranstaltungen gekommen ist. Benachteiligt waren die Jugendeinrichtungen mit wenigen Veranstaltungen, aber auch die Urheber, die von den Einrichtungen mit vielen Veranstaltungen keine zusätzlichen Tantiemen erhalten haben.
Außerdem kannte der Pauschaltarif keine Trennung zwischen Disco und Konzerten mit Bands. Daher war keine Ermittlung der Verteilung von Tantiemen aus Liveevents möglich.
Der neue Vertrag zum Tarif WR-KJA wurde zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V (BAG) und der GEMA ausgehandelt. Den Kündigungen ist ein Fragebogen zur Musiknutzung beigefügt, der für den Anschlussvertrag zum neuen Tarif eine große Bedeutung hat. Die Antworten in diesem Fragebogen bilden die Grundlage für das neue Vertragsangebot der GEMA. Die neuen Verträge für die Einrichtungen beginnen dann nach Unterzeichnung ab dem Ablauftermin des gekündigten bisherigen Vertrages, frühestens ab dem 01.01.18.
Im Gesamtvertrag für den neuen Tarif sind wieder Vergünstigungen für Mitglieder der BAG inbegriffen. Diese Vergünstigungen gelten ebenfalls für Mitglieder des Jugendring Oberlausitz e.V., der eine gesammelte Bestätigung der Mitglieder an die GEMA übermittelt. Wichtig ist, die Unterlagen, die der Kündigung beiliegen komplett zu lesen und zu bearbeiten. Bleibt hier etwas liegen, droht ein vertragsloser Zustand zum Auslaufen des bisherigen Vertrages. Dann kann es zu teuren GEMA-Rechnungen ohne Nachlässe und Vergünstigungen kommen, die darüber hinaus noch einen Kontrollaufschlag in Höhe von 100 % enthalten.
Gegenüber dem bisherigen Pauschaltarif kommt es zu folgenden Veränderungen:
Die BAG wahrt die Interessen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Das Hauptziel war, die finanziellen und bürokratischen Belastungen für kleine Träger mit ihren Einrichtungen in einem tragbaren Rahmen zu halten. Zudem wurde klarer unterschieden zwischen Einrichtungen, die Veranstaltungen durchführen und Einrichtungen, die lediglich „Hintergrundmusik“ laufen lassen:
Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit und der GEMA findet ihr dazu aktuelle Informationen und Formulare.