Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sind verpflichtet, die Körperschaftsteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Das ergibt sich aus dem § 31 Abs.1a Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Für die elektronische Übermittlung steht euch als Vereinsvertreter*innen das ElsterOnline-Portal unter www.elster.de zur Verfügung. Mithilfe dieses Portals könnt ihr die Steuererklärung füreuren gemeinnützigen Verein kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das Finanzamt übermitteln.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat dieses Jahr folgenden Leitfaden veröffentlicht. Dieser gibt euch einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung.
Darüber hinaus gibt es vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen eine Broschüre für gemeinnützige Vereine („Vereine und Steuern“), die alle wichtigen steuerrechtlichen Fragen von gemeinnützigen Vereinen beantwortet und kostenfrei heruntergeladen werden kann