Zum 30.04.2024 traten im Freistaat Sachsen neue Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) in Kraft, die die bisherigen Bestimmungen von 2018 ersetzen. Zu den Aktualisierungen zählen:
- Die Ausbildung zur Juleica (Stufe G) bleibt bei 44 Bildungseinheiten. Teile der Ausbildung können mittels eines geeigneten Konferenztools jedoch online erfolgen. Bild- und Ton-Kommunikation während der Ausbildungseinheiten ist dabei Pflicht. Mindestens 20 Bildungseinheiten sind in Präsenz mit persönlicher Anwesenheit durchzuführen. Es können bis zu 20 % der Bildungseinheiten jedes Moduls im Selbststudium mit Erfolgskontrolle absolviert werden.
- Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica können nun teilweise online durchgeführt werden, sofern eine Bild- und Tonkommunikation gewährleistet ist. Jedoch ist eine Präsenzfortbildung erforderlich, wenn die vorherige Fortbildung komplett online durchgeführt wurde.
- Für Pädagog*innen und Erzieher*innen gibt es eine reduzierte Präsenzanforderung von 10 Einheiten mit einem besonderen Fokus auf rechtliche Inhalte.
- Die Einheiten zur Ersten Hilfe wurden auf 13 erweitert, um die spezifische Vorbereitung von Jugendleiter*innen zu stärken.
Regelungen zur Anwendung der Jugendleitercard (Juleica) im Freistaat Sachsen vom 30.04.2024 (PDF)