Mit Entscheidung vom 29. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem Verfahren des Eilrechtsschutzes den Landkreis Görlitz verpflichtet, für das Jahr 2023 sofort weitere Förderungen in Höhe von 10.000 € für dessen Verbandsarbeit auszuzahlen.
Der Jugendring Oberlausitz ist ein Dachverband für Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendinitiativen und Jugendvereine und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Er erbringt seit vielen Jahren und so auch 2023 für den Landkreis Görlitz Leistungen der freien Jugendhilfe, wird dazu vom Landkreis Görlitz gefördert, sieht es jedoch als unmöglich an, mit den ungenügend gewährten Fördermitteln die Leistungen auch zu erbringen. Da ein Einvernehmen mit dem Landkreis nicht möglich war, wandte sich der Jugendring Oberlausitz e.V. schließlich an das zuständige Verwaltungsgericht Dresden um Hilfe im Eilverfahren.
Das Verwaltungsgericht Dresden unter Vorsitz von dessen Präsidenten fand deutliche Worte:
Die erst Anfang August 2023 für das Förderjahr 2023 ergangenen endgültigen Förderbescheide des Landkreises sind laut Gericht rechtswidrig.
Der eine Bescheid sei willkürlich: „Da die Festsetzung der Höhe der Zuwendung ohne jeden Bezug zum Förderantrag des Antragstellers (Jugendring) und ohne sachbezogene Gründe erfolgt ist, erweist sie sich als willkürlich“. Der Landkreis Görlitz offenbare mit diesem Bescheid ein tiefgreifendes Mißverständnis im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe. Der Landkreis Görlitz könnte dem Jugendring Oberlausitz e.V. nicht aufgeben, die Verbandarbeit, um die es hier ging, zu vom Landkreis diktierten Konditionen zu erfüllen.
Der zweite angegriffene Förderbescheid, so das Gericht, ist ebenfalls rechtswidrig. Statt wie gesetzlich vorgesehen, traf das Jugendamt statt des gesetzlich dafür vorgesehenen Jugendhilfeausschusses die Entscheidung über die Förderung. Die entgegenstehende Auffassung des Landkreises, so das Verwaltungsgericht, finde im Gesetz keine Stütze.
Für die Jugendverbandsarbeit 2023 sah das Verwaltungsgericht schließlich die weiteren Voraussetzungen erfüllt, ausnahmsweise im Eilverfahren den Landkreis Görlitz direkt zu einer sofortigen Auszahlung von weiteren Fördermitteln zu verpflichten. Verwiesen wurde dazu u.a. auf den im Grundgesetz garantierten effektiven Rechtsschutz für den Jugendring Oberlausitz e.V.
Gegen diese wegweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden kann noch innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Anfragen an:
Dipl.-Ökonom
Prof. Dr. Hans-Walter Forkel
LL.M. (London)
Rechtsanwalt
FA für Verwaltungsrecht
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