Im Rahmen des neuen Geldwäschegesetzes (GwG) wurde 2017 das Transparenzregister eingeführt. Das Transparenzregister wird im öffentlichen Auftrag vom Bundesanzeiger Verlag GmbH mit Sitz in Köln geführt. Alle Unternehmen und Gesellschaften müssen in diesem Register erfasst werden. Auch eingetragene Vereine fallen unter das Transparenzregister. Der Vorstand eines Vereins ist nach § 20 Abs. 2 S 1 Nr. 4 GwG nicht verpflichtet, den eingetragenen Verein zusätzlich zum Vereinsregister auch beim Transparenzregister anzumelden. Der Abgleich der Daten erfolgt automatisch zwischen diesen beiden Institutionen. Der eingetragene Verein ist also nicht meldepflichtig und es gibt keine Gebühr für die Eintragung im Transparenzregister. Die Daten im Vereinsregister müssen aber natürlich aktuell sein.
Für die Führung des Transparenzregisters wiederum verlangt die registerführende Stelle nach § 24 Abs. 1 GwG eine Jahresgebühr von 2,50 € bis zum Jahr 2019 und ab 2020 eine Gebühr von 4,80 € im Jahr. Einzelheiten können in der Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) nachgelesen werden. https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/
Gemeinnützige Vereine können auf Antrag von der Gebühr befreit werden. Die Befreiung gilt jedoch nicht rückwirkend.
Derzeitig werden Rechnungen für den Zeitraum von 2017 - 2020 versendet. Diese Gebühren müssen also bezahlt werden. Es empfiehlt sich aus unserer Sicht, bis zum 31.12.2021 einen Antrag auf zukünftige Gebührenbefreiung zu stellen, da die Rechnungen voraussichtlich immer für mehrere Gebührenjahre erhoben werden und die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend gestellt werden kann.
Der Antrag auf Gebührenbefreiung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 des Geldwäschegesetzes kann bei der registerführenden Stelle in elektronischen Form gestellt werden. Zur Fristwahrung genügt eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de Im Anschluss erhält man eine Eingangsbestätigung und wird zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert (§4 Abs. 2 TrGebV).
Die Gebührenbefreiung gilt dann für die Dauer der aktuellen Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.
Quellen:
Geldwäschegesetz (GwG) https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/
Transparenzregistergebührenverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/index.html